Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fred Rohde Feinpapiergroßhandlung GmbH & Co. KG, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 37, 47877 Willich-Münchheide, (Amtsgericht Krefeld HRA 44220), (im Folgenden: „Auftragnehmer“), gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Die Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.
Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber aus laufenden Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
§ 2 Angebote und Preise
Alle Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nichts Anderes ergibt oder dieser nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich erklärt.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht oder ermäßigt sich die gesetzliche Mehrwertsteuer zwischen Auftragserteilung und Abrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.
Bei Bestellungen über € 50,00 netto fallen für die Lieferung keine weiteren Kosten an. Bei niedrigeren Bestellwerten stellen wir Ihnen für die Fracht einen Betrag in Höhe von € 7,50 netto in Rechnung.
Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot; der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Angebot binnen 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Auftraggeber gegenüber die bestellten Leistungen auszuführen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer Aufträge vom Auftraggeber schriftlich bestätigt oder wenn der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bestellten Gegenstände ausliefert.
Mündliche Auskünfte und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Warenlieferung und Leistungszeit
Der Auftragnehmer liefert ausschließlich zu Abnehmern innerhalb Deutschlands.
Die bestellten Waren werden dem Auftraggeber mit einem Frachtführer nach der Wahl des Auftragnehmers zugesandt.
Die bestellten Waren werden vom Auftragnehmer schnellstmöglich, regelmäßig innerhalb von 1 - 2 Werktagen, nach Auftragseingang oder bei Vorkasse nach Zahlungseingang zum Versand gebracht. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtung voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei bedruckter oder speziell für den Auftraggeber angefertigter Ware läuft die Lieferfrist erst ab Eingang der genehmigten Korrektur. Vom Auftraggeber veranlasste Unterbrechungen während der Laufzeit des Auftrages verlängern die Liefertermine entsprechend.
Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer einer Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender oder unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Rohstoffbeschaffungs-Schwierigkeiten, nicht rechtzeitige Belieferung durch Unterlieferanten. Diese Umstände sind auch dann vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vom Auftraggeber vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Auftragnehmer und der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach dessen Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber wegen des vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung aus den vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.
Zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen ist der Auftragnehmer berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Auftraggebers entgegensteht.
Leistungsort ist der Ort des Versandhandels der entsprechenden Produkte. Der Zeitpunkt des Gefahrüberganges erfolgt mit Verladung ab Werk. Beschädigte Ware ist erst dann anzunehmen, wenn vom Anliefernden die Beschädigung ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist. Gefahrübergang tritt auch dann ein, wenn der Auftragnehmer bei Versandverzögerung durch den Auftraggeber die Ware einlagert.
Die Waren werden in den angegebenen Verpackungseinheiten ausgeliefert.
§ 4 Abrufe und Annahmeverzug
Abrufaufträge unterliegen, falls nicht ausdrücklich andere Termine vereinbart sind, einer Abnahmefrist von höchstens drei Monaten. Der Auftragnehmer ist bei Überschreitung dieser Frist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt nach seiner Wahl den Preis pro 1000 Stück für jeden weiteren Monat um 1% für Lagerkosten, Kapitaldienst u.ä. zu erhöhen, die Gesamtmenge zu berechnen, sie dem Auftraggeber zuzustellen oder auf dessen Rechnung einzulagern.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. In beiden Fällen geht das Qualitäts- und Gefahrenrisiko im Zeitpunkt des Abnahmeverzuges auf den Auftraggeber über.
§ 5 Ausführungen und Beanstandungen
Der Auftraggeber hat für die Dauer von 30 Tagen ein besonderes Rückgaberecht der gelieferten Waren mit Ausnahme von bedruckten oder speziell für den Auftraggeber hergestellten Waren, solange diese unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier Originalverpackung und ggf. versiegelt sind. Dieses besondere Rückgaberecht erfolgt durch fristgemäßes Absenden der Ware an den Auftragnehmer nach vorheriger Kontaktaufnahme. Nach Eingang der Waren wird der Auftragnehmer die Rechnung umgehend stornieren und bereits erfolgte Zahlung auf Wunsch erstatten.
Bei Verkauf nach Mustern gelten diese insofern als unverbindlich, als die Lieferungen maschinen fallend erfolgen, wobei die Gesamtlieferung für die Beurteilung maßgebend ist und nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke.
Die Auftragsausführungen erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranz in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht, und Stoffzusammensetzungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Einsatz von Flexo- und Wasserfarben kann zu Farbabweichungen führen, die nicht zu Reklamation berechtigen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsvorlagen zu prüfen, unterschrieben zurückzusenden und eventuelle Berichtigungen eindeutig und unmissverständlich anzubringen. Für übersehene oder nicht beanstandete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht. Falls ein Korrekturabzug nicht verlangt wird, ist die Druckvorlage maßgebend.
Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der Bestellmenge gestattet. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Liefermengen unter 25.000 Stück auf 20%. Bei Verarbeitung extra angefertigter Spezialpapiere behält sich der Auftragnehmer vor, die gesamte vom Papierhersteller gelieferte Menge zu verarbeiten. Dies gilt auch für Sonderformate. Bei Bestellung von Anbruchsmengen wird grundsätzlich die kleinste Originalverpackungseinheit geliefert.
Der Auftraggeber prüft Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit. Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Waren berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen dann gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftraggeber eintrifft.
Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen.
Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers. Ein Erwerb durch den Auftragnehmer mittels gesondertem Kaufvertrag ist möglich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält der Auftragnehmer das Eigentum an die gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftraggebers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Auftraggeber.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7 Zahlungen
Die Zahlung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Bankeinzug oder per Rechnung.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto ansonsten 30 Tage ohne Abzug (ab Rechnungsdatum). Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Discount- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
Skonto wird nicht gewährt.
Bei Teillieferungen begründet die Rechnung die Fälligkeit hinsichtlich der ausgelieferten Artikel.
Für den Fall der Nichteinlösung oder der Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Auftraggeber hiermit seine Bank unwiderruflich dem Auftragnehmer seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen und den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,9% zu verlangen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von einer Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig zu machen.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer speichert die Daten des Auftraggebers zur Auftragsdurchführung und zur Kundenpflege. Von dem Auftragnehmer beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen der Auftragsverarbeitung die Daten nur, soweit dies notwendig ist. Anderen Unternehmen stellt der Auftragnehmer die Daten zur einmaligen Nutzung zur Verfügung, wenn diese Informationen zusenden wollen. Jedoch nur solche Daten, regelmäßig Name und Anschrift, wie es im Bundesdatenschutzgesetz erlaubt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist dessen Sitz.
Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Lieferbedingen im Übrigen nicht.